Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Kontakt zu den Künstlern:

Direktkontakt: +49 171 30 90 99 2
E-Mail: Mail@Bremen-Musical.de

Büro Bremen

Bremer Musical Company
Postfach 610144
Im Brüggefelde 29
28279 Bremen

EUMAC Ltd. als Booking-Agentur für Bremer Musical Company

69 Great Hampton Street
Birmingham, West Midlands, B18 6EW

Director: Thomas Blaeschke
Company-No. 5421141 (Companies House in Cardiff, England)
USt – IdNr. DE242867410

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Fotos / Video

Die Fotos und Videos auf unserer Seite dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Voice Over Piano genutzt werden.

Credits Fotos:
Chr. Lutz / M. Middelbeck / R. Ohme / EAS Berlin / VoiceOverPiano.com

 

AGBs bei Buchung über die EUMAC Ltd. der VOICE OVER PIANO, EUMAC-Interpreten oder Bremer Musical Company

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN EUMAC Ltd. Stand: 01.01.2020

1.   Das Gagengeheimnis ist zu wahren – sämtliche Beträge in Angeboten sind Netto-Beträge (also zzgl. gesetzl. USt.), sofern dieses nicht anders ausgewiesen ist. Sämtliche Kosten übernimmt der Veranstalter.

Ein Einzelliednachweis ist vom Veranstalter der GEMA einzureichen (wird von der EUMAC Ltd. auf Wunsch geliefert; dieser wird im Laufe der Jahresmeldungen bei der GEMA von der EUMAC ebenso eingereicht).

2.  Im Falle einer Schuldhaften Vertragsverletzung wird gegenseitig ein pauschalisierter Schadenersatz von 75% der Auftrittsgage vereinbart. Weitere Schadenersatzansprüche können nicht gestellt werden.

3.  Für den Fall, dass die Künstler wegen Krankheit, höherer Gewalt wie z. B. Unfall, Streik, Transportschäden, Transportverzögerungen etc. nicht auftreten können, werden sie (jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu finden.

Bei Absage der Veranstaltung/des Engagements seitens des Vertragspartners der EUMAC Ltd. aus Gründen, die nicht der höheren Gewalt unterliegen, gilt folgende Stornoregelung:

ab Vertragsabschluss                                                                        66 % der vereinbarten Gage

ab 12 Wo. vor dem vereinbarten Termin:                                     75 % der vereinbarten Gage

ab 4 Wo. vor dem vereinbarten Termin:                                     100 % der vereinbarten Gage

50% der Vertragssumme sind bis zum Veranstaltungstag auf das Konto der EUMAC Ltd. oder ein anderes von der EUMAC Ltd. zu benennendes Konto zu überweisen; dieses erfolgt auf Rechnungsstellung.

Die Restsumme ist zahlbar bis 7 Tage nach Durchführung des Events.

Als Verwendungszweck wird die Rechnungsnummer, das Event, das Eventdatum und der Name/die Bezeichnung des Auftraggebers angegeben.

4. Der Veranstalter stellt einen Kraftstromanschluss gemäß VDE-Vorschriften in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung (auch bei Miete der Ton- und/oder Lichttechnik über die EUMAC Ltd.).

5.  Die Bühnenmindestmaße sind wie folgt (Abweichungen nach Absprache): Breite 10 m, Tiefe 8 m, Höhe Bühnenkante 0,5 m hoch (Höhe möglichst verstellbar). Die Bühne muss stabil und trocken sein. Lichte Höhe ab Bühnenoberkante: mind. 3,80 m.

6.  Gegenüber der Bühne muss eine stabile, trockene und überdachte Stellfläche für technisches Equipment (Ton-/Licht-Mischpult sowie weiter nötiges Equipment) zur Verfügung gestellt werden (FOH).

– Abstand zur Bühne: ca. 15 – 45 m

– Stellfläche: 8 qm (Länge 4 m/Tiefe 2 m)

7.  Benötigte Ton- und Lichttechnik bzw. Bühnenausstattung & Technical Rider wird im Vorfeld zugesandt mit den für das jeweilige Event spezifischen Anforderungen.

(bei konzertanten Auftritten auf Absprache):

– Round-Support in Bühnengröße mit mind. drei Quer-Traversen (je 10 m Länge)

– Nebelmaschine

– Lichtanlage:             2 Masten mit mindestens 5 Scheinwerfern

1-2 Stroboskope (nicht zwingend)

2 Audience-Blinder mit Colour-Stranger (nicht zwingend)

2 Verfolgerspots (nicht zwingend)

– Tontechnik:              2 bis zu 18 Funkmikros (je nach Besetzung)

8 Stand- oder Abnahmemikros zur Abnahme des Orchesters (je nach Besetzung)

noch Tontechnik:        3 Bodenmikros (Grenzflächenmikros)

1 CD-Player (Playbacks)

8-17 Eingänge für Musiker

1 Stereo Piano mit Gewichteten Tasten, Anschlagsdynamik, Transpose-Funktion, Sustain-Pedal

– Stereo Keyboard

– Mono E-Bass

– je nach Abnahme Drums (4 Eingänge)

– evtl. 8 weitere Solo-Instrumente (Solo: 1-2 Gitarren, 1-4 1. bzw.. 2 Violinene, Cello, C-Bas, Trompete, Saxophone, Posaune, weitere)

– 1 Effektgerät (Hall etc.)

–  Monitore und Wege in Anzahl Instrumente zzgl. Gesangsmonitore (2-4), Verstärkeranlage, Boxen, Mischpult,

entsprechende Kabelverbindungen

Allgemeines:

  • Front-Bühnenvorhang, wenn möglich
  • Backdrop
  • 1-3 Tische für Merchandise
  • „Silbervorhang“ (muss von Technik ebenso wie Ton- und Lichhtechnik sowie Instrumente und Werbebanner aufgebaut werden)

Lichttunnel (Lightner System) für den Weg Bühne zur Umkleide – falls notwendig

8.  Der Veranstalter muss sicherstellen, dass der Anfahrtsweg zum Entladepunkt (Entladeeingang), zur und von der Bühne frei und ab Aufbaubeginn zugänglich ist. Dies gilt auch direkt nach Showende.

9.  Der Veranstalter verpflichtet sich, die Mitwirkenden Seitens der EUMAC Ltd. (SängerInnen, Techniker, Bandmitglieder und Helfer) ab Beginn des Aufbaus zu verpflegen (warme Mahlzeiten, keine Imbissverpflegung!; mind. einmal kein Schweinefleisch, aber alle anderen Fleischsorten möglich).

10. Die Kosten der Getränke, die im Rahmen der Veranstaltung (ab Anreise bis Abreise; inkl. Auf-/Abbauteam) erhältlich sind und von den Mitwirkenden verzehrt werden, trägt der Veranstalter.

11. Die EUMAC Ltd. ist in der Gestaltung ihres Programms frei. Diesbezügliche Weisungen des Veranstalters oder eines Dritten unterliegen sie nicht. Programmwünsche werden zu erfüllen versucht. Die Künstler sind keine Arbeitnehmer des Veranstalters.

12. Der Veranstalter sorgt und haftet für die Sicherheit der Mitwirkenden und deren Equipment während des Auftritts.

13. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Werbung nur an legalen Orten zu betreiben. Eventuell auftretende

Kosten durch Zuwiderhandlungen eines Vertragspartners gehen nicht zu Lasten des anderen.

14. Die Ton- und Lichttechnik wird primär durch Beschallungsfirmen gestellt, deren Techniker die Besonderheiten unseres Repertoires kennen und entsprechend in der Lage sind, die Titel adäquat auszusteuern. Sollten andere Unterenehmen die Technik stellen, wird ein Tontechniker mit Repertoire-Kenntnis auf Wunsch von EUMAC Ltd. vom Veranstalter zugebucht.

15. Die EUMAC Ltd. ist Wiederverkäufer für Eintrittskarten; die Kartenverkäufe werden direkt vor dem Konzert abgerechnet.

16. Die EUMAC Ltd. erhält vom Veranstalter die Möglichkeit, 2 Gäste einzuladen. Bei öffentlich verkauften Veranstaltungen (Konzerten, Dinnern etc.) bekommt die EUMAC Ltd. 2 Freikarten je 200 Zuschauern, mindestens aber 10 Freikarten, bei voller Kostenübernahme.

17. Übernachtungskosten trägt der Veranstalter. Sofern die Nebenkosten der EUMAC Ltd.-Mitwirkenden und der EUMAC Ltd. von diesen direkt bezahlt werden, werden diese auf Nachweis abgerechnet (Bustransfer/Hotel). Es werden  nur Kosten abgerechnet, die direkt dieses Engagement betreffen.

18. Die reinen Gagen der Künstler/Mitwirkenden, der Helfer und der Musiker sind in der Regel Netto-Beträge. Diese können durch die KünstlerInnen ganz oder teilweise direkt beim Veranstalter abgerechnet werden, der Restbetrag wird über die EUMAC Ltd. abgerechnet.

19. Alle von der EUMAC Ltd. gemachten Angebots- und Vertragskosten sind Netto-Beträge. Hinzu kommt die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Die EUMAC Ltd. weist die USt. aus (Satz entsprechend 19%, 7% oder 0%)

20. Die EUMAC Ltd. und die beauftragten Mitwirkenden dürfen auf ihre Arbeit hinweisen, Infomaterialien ausgeben und Merchandisingartikel verkaufen. Die Art und Weise der Werbung wird erfolgen in dem Maße, wie es z. B. in einer Moderation möglich ist; die EUMAC Ltd. darf einen kleinen Verkaufstisch bestücken (je Aus-/Eingang bzw. je 150 Zuschauer), der gut zu sehen ist.

Informationsmaterial darf auf den Tischen/Stühlen (bei Konzerten etc.) platziert werden.

Ferner dürfen die Banner von Bremer Musical Company, Voice Over Piano, Produktionen (wie z. B. ANASTASIA) je nach Bedarf aufgestellt (Roll Ups), aufgehängt (Bühne hinten und Bühnenvorderkante, falls lesbar) werden – ebenso dürfen die entsprechenden Plakate gut sichtbar aufgehängt werden (z. B. an Eingangstüren, Fenstern etc.).

21. Die EUMAC Ltd. wird auf Wunsch ebenso, auf jeden Fall aber Voice Over Piano per Logo sowie mit dem Logo „Träume – Das Erfolgs-Musical aus Bremen“ (oder mit anderem von der EUMAC Ltd.  vorgegebenen Text) in Werbematerialien, Presseberichten oder Radio- & Fernsehspots erwähnt (inkl. „Kontakt und Infos:0171 / 30 90 99 2“ oder www.bremen-musical.de respektive Mail@VoiceOverPiano.com) wie auch gegebenenfalls weitere Mitwirkende (z. B. einzelne Künstler), weitere Marken oder die EUMAC (European Musical Academy).

Über die Ausgestaltung muss im Vorfeld gesprochen werden. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird durch die EUMAC € 500,– pro Einzelfall berechnet.

22. Umkleiden sind in ausreichender Größe und Qualität (vor allem geheizt), beleuchtet, bühnennah, trocken, mit ausreichend Tischen und Spiegeln und mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen.

23. Die EUMAC erhält im Nachgang auf Wunsch ein Referenzschreiben vom Veranstalter. Werden Ton-, Bild- oder Ton-Bild-Aufnahmen gemacht, dürfen die EUMAC und die auftretenden Institutionen und Künstler diese uneingeschränkt kostenlos für Veröffentlichungen (Printmedien, Internet oder Videoveröffentlichungen jeglicher Art) nutzen und bekommen sie unaufgefordert vom Veranstalter ausgehändigt. Der Vertragspartner (Veranstalter) trägt Sorge um die Umsetzung dieser Herausgabe und Nutzung. Die Aufnahmen dürfen nur in Absprache mit der EUMAC genutzt werden und bei Nutzung muss die Nennung “mail@bremen-musical.de” respektive “Mail@VoiceOverPiano.com” in lesbarer Größe (Schriftgröße 8 mindestens) erfolgen – bei Abspann in Filmen muss die Verweildauer der Einblendung mindestens 4 Sekunden erfolgen.

24. Die Künstler, vor allem Sara Dähn und Thomas Blaeschke, erhalten vom Veranstalter Namensschilder mit der Bezeichnung:

Vorname, Name (Beispiel: Sara Dähn)

Voice Over Piano

Hamburg/Berlin/New York

Die Zusatzzeile „Hamburg/Berlin/New York“ muss nur genannt werden, falls die Standort- oder Firmensitznennung auch bei anderen Teilnehmern auch der Fall ist.

Auf dem Namensschild darf gerne der Veranstalter oder der Name der Veranstaltung und Zusatzinfos (Ort, Datum) angegeben sein.

24. Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Bestimmungen dieser AGBs ungültig sein, so soll sie nach Absprache der Vertragsparteien untereinander durch eine solche ersetzt werden, welche der ursprünglich von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

26. Gerichtsstandvereinbarung

26.1      Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit gilt, soweit wirksam, Bremen vereinbart.

26.2      Dies gilt auch insoweit, als dass eine der Parteien oder Teile von Ihr keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach dem Aschluss dieses Vertrages seinen Wohn-, bzw. Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Bereich der Bundesrepublik verlegt oder sein Wohn- bzw. Firmensitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

26. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Bestimmungen des BGBs.